Meisterschulen
am Ostbahnhof

Anmeldung

Anmeldung

Allgemeine Informationen

Zur Anmeldung müssen Sie das Anmelde­formular vollständig ausfüllen und die dort genannten erforderlichen Bescheinigungen beifügen.

Das Anmelde­formular kann direkt online ausgefüllt werden.

Anmeldungen für das kommende Schuljahr werden jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres entgegen­genommen (Anmeldeschluss). Nach diesem Termin findet ein Aufnahme­verfahren statt. Sobald dieses ausgewertet ist, stehen die Zusagen bzw. Wartelistenplätze fest. Der Versandt erfolgt per Mail bis spätestens Ende März des Folgejahres.

Bitte teilen Sie der Schule frühzeitig mit, wenn bei Ihnen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Rahmen des Besuchs der beruflichen Schule besteht. Diese zusätzlichen Angaben sind freiwillig und werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 BayDSG). Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Inklusionskoordinatorin Annette Kohlenberger (Mail-Kontakt: annette.kohlenberger@ms-muc.de)

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten umgehend per Mail sekretariat@ms-muc.de mit.

Bitte beachten Sie die Informationen zum Aufnahme­verfahren und der notwendigen IT-Ausstattung (Notebook), welche Sie zum Schulbesuch mitbringen müssen.

Unterricht

In allen Fach­richtungen findet der Unterricht Montag bis Freitag während des Schul­jahres von September bis Juli statt. Unterrichts­zeiten sind 7:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr. Es gilt die bayerische Ferien­ordnung.

Der Unterricht ist in 38 Wochen­stunden Pflicht­unterricht und ca. 5 Stunden Wahl-Pflicht­unterricht unterteilt.

Vom Pflicht­unterricht und vom Wahl-Pflicht­unterricht kann grundsätzlich nicht befreit werden. Ins­besondere die vorherige teil­weise Ablegung der Meister­prüfung ist grund­sätzlich kein Befreiungs­grund, da die einzelnen Teile des Pflicht­unterrichts sich auf­einander beziehen und gewerk­spezifische Unterrichts­inhalte haben. Viele Inhalte werden fächer­übergreifend und auf Handlungs­kompetenz hin unterrichtet.

Die Nicht­teilnahme an Fächern des Pflicht­unterrichts kann das Bestehen der Probe­zeit gefährden.

Aufnahme­voraussetzungen

Bestandene Gesellenprüfung bzw. eine entsprechende (gewerbliche) Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.

Das schulinterne Aufnahmeverfahren ist in einer Zulassungssatzung geregelt und erfolgt in folgenden Schritten:

1. Anmeldung durch den Bewerber (Anmeldeformular) mit den notwendigen Unterlagen, gerne per Email (sekretariat­@ms-muc.de) oder per Post.

2. Die erforderlichen Unterlagen (z.B. Fortbildungsnachweise) können bis zum 31.12. des Jahres per Mail nachgereicht werden.

3. Ein Auswahl­verfahren kommt dann zur Anwendung, wenn die Zahl der Bewerbungen zum Jahresende des Vorjahres (31.12.XX) die Zahl der zur Verfügung stehenden Fortbildung­splätze übersteigt. Das Auswahl­verfahren erfolgt anhand einer Punktevergabe. Details bitte in der Zulassungs­satzung, hier speziell § 4 nachlesen!

4. Die schriftliche Aufnahme­zusage durch die Meisterschule wird per Email versandt.

5. Mit Eingang der unterschriebenen Verpflichtungs­erklärung und Zahlung des Verbrauchs­stoff­geldes ist die Anmeldung verbindlich abge­schlossen.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung erforderlich:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Kopie der Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung (Prüfungszeugnis) mit Prüfungsnoten
  • Kopie des Abschlusszeugnisses des höchsten Schulabschlusses (z.B.Zeugnis des qualifizierenden Mittelschulabschlusses, Realschul-, Abiturzeugnis etc.)

  • Fehlende oder noch nicht erstellte Unterlagen (z.B. aufgrund nicht abge­legter Gesellen­prüfung) können dazu führen, dass in einem Auswahl­verfahren weniger Punkte erreicht werden und damit die Chancen sich verringern, einen Platz zu erhalten.

Auswahlverfahren

Nachweise für ein mögliches Auswahl­verfahren
(falls vorhanden):

  • Noten der Gesellen- oder Facharbeit­erprüfung

  • Zeit der berufs­spezifischen Tätigkeit ab der Gesellenprüfung
  • - Die Zeit der Berufstätigkeit muss sich aus dem Dokument eindeutig ergeben. (Gehaltsnachweis, Arbeitszeugnis, Steuerbescheid bei Selbständigen)
  • - Nur nachgewiesene Zeiten können berücksichtigt werden. Die Nachweise müssen zum 31.12.XX (Anmeldeende für das Auswahlverfahren) vorliegen!

  • Nachweis über besondere berufliche Weiter­bildungs­maßnahmen / Zusatz­qualifikationen

  • Siegernachweis im praktischen Leistungs­wettbewerb der Handwerksjugend (Bundessieger, Landessieger oder Kammersieger)