Meisterschulen
am Ostbahnhof

Rechtliches

Rechtliche Informationen

Wesentliche rechtliche Bestimmungen in Kurzfassung:

  • Die Meisterschulen am Ostbahnhof sind ein gemeinsames Projekt der Landeshauptstadt München und der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Hierzu haben die beiden Partner 1968 einen sogenannten Zweckverband gegründet. Die Verbandssatzung enthält die wesentlichen Bestimmungen und können hier bei Interesse nachgelesen werden.

50 Jahre Zweckverband

  • Die Zulassungssatzung regelt u. a. die Zulassung zur Schule, wenn am 31.12 mehr Anmeldungen vorliegen, wie Plätze vorhanden sind.
    • In § 2 der Zulassungssatzung sind die Zulassungsbeschränkungen, in § 3 die Aufnahmevoraussetzungen in § 4 das Auswahlverfahren und in § 5 die Wartelisten geregelt.
    • Wenn am 31.12. noch nicht alle Plätze in einer Fachgruppe belegt sind, geht es nach dem Datum der Anmeldung. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn dann alle Plätze vergeben sind, wird die Warteliste eröffnet. Sie können sich grundsätzlich bis zum ersten Schultag anmelden.
    • In einzelnen Fachgruppen hat man auch im Mai, Juni noch gute Chancen, einen Platz zu erhalten. Aber je eher Sie sich anmelden, um so besser.
    • Den aktuellen Stand über freie Plätze erhalten Sie auf unserer "Start-Seite" der Homepage.

  • Die Fachschulordnung gilt für alle Fachschulen in Bayern und regelt den Schulbesuch. Hier finden Sie Bestimmungen über die Probezeit, die Zeugnisse, die Notengebung usw.

  • Die Haus- und Schulordnung regelt die wichtigsten Themenfelder für ein gedeihliches Zusammenleben im Haus und in der Klasse während des Schuljahres.

  • Die Nutzungsordnung IT regelt die Bestimmungen über den Umgang mit den eigenen, mitgebrachten Geräten wie auch die Bestimmungen über die Nutzung der schuleigene IT-Ausstattung und des Zugangs zum Internet.